Der Name Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes?
Bedarf es für das Jahr 2017 und für die folgenden Jahre einer Änderung oder Anpassung des Namens? Ja!
Meist heißen in Deutschland die ambulanten Dienste so:
- Sozialstation Hintertupfingen
- Caritas-Sozialstation, Diakonie-Sozialstation, DRK- oder AWO-Sozialstation Soundso
- ambulante Krankenpflege Müller
- Pflegedienst Martha Huber
- Pflegeteam Schwester Maria
- ambulanter Pflegedienst Meier
- Pflege mit Herz
- AmbuCare
- Phantasio-Pflege
Exakte Übereinstimmungen mit der Realität sind reiner Zufall. Bitte sehen Sie mir das nach - das ist keine Absicht. Oder doch! Aber nicht böse gemeint! Echt.
Vorbereitungen für das Jahr 2017 + + +
Mit diesem Blog-Beitrag beginnt eine kleine regelmäßige Reihe von mir bis zum Jahresende, jede Woche ein kleiner Beitrag, was für das Jahr 2017 alles vorbereitet werden sollte. Hier die No. 01 von 12
Passt das noch, jetzt wo sich alles oder zumindest vieles ändern wird mit dem PSG II und dem PSG III?
Also, erstens werden die Betreuungsleistungen (ab 2017 mit dem Entlastungsbetrag vergütet), oder ähnliche geartete Leistungen wie die
- stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ab 2017: Unterstützung im Alltag)
einen Umfang am Umsatz einnehmen, der durchaus 40% betragen kann.
Alleine schon das provoziert die Frage und Überlegung, ob der Fokus im Namen des Dienstes auf "Pflege" dem Kunden den richtigen Eindruck vermittelt?
Zweitens: Da in Zukunft (vor allem verbunden mit den zu erwartenden Vorgaben des PSG III) Kooperationen und die Koordination von Leistungen noch stärker in den Fokus rücken werden, erfährt der Aspekt Beratung eine immer größere Bedeutung.
Das betrifft die
- Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Erstgespräche
- die erneuten Kundenbesuche bzw. die Folgegespräche
- die Pflegevisiten
- usw.
Deshalb sollten die Worte "beraten, pflegen, betreuen" zumindest in den Untertitel des Namens der ambulanten Dienste aufgenommen werden und auch so kommuniziert werden,
.. ergänzend zu Ihrem bisherigen Namen des ambulanten Dienstes.
Für die Kommunikation stehen alle geeigneten Medien zur Verfügung: die Internet-Seite, die entsprechend zu beschriftenden Autos, die neuen Flyer, die regionale Zeitung als "Lautsprecher", das Informationsmaterial, die Facebook-Seite, usw.
Eine Namensänderung steht an. Was meinen Sie?
Weitere Beiträge in dieser Serie mit BLOG-Beiträgen zur Vorbereitung auf die Zeiten mit dem PSG II und dem PSG III - ab 2017:
Beitrag 01: Der Name Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes?
Beitrag 02: 36 € pro Stunde für das Reinigen der Wohnung? Ist das nicht ein bißchen (zu)viel verlangt?
Beitrag 03: Alle Preise gleichzeitig anpassen zum 1. Januar 2017
Beitrag 04: Der "Pflegerischen Betreuung" als "neuem" Leistungsangebot eine Chance geben
Beitrag 05: Mehr Geld kommt ins System!
Beitrag 06: Preisobergrenzen bei den Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI?
Beitrag 07: Die Hauswirtschaft 2017 im Plus? Die Hauswirtschaft in der Kostenrechnung
Beitrag 08: Die Internet-Seite auf Vordermann bringen
Beitrag 09: Diskussion um die neue Preisobergrenze im PSG III bei Leistungen nach § 45b SGB XI
Beitrag 10: Wachstum planen in zwei Teilschritten
Beitrag 11: Die wichtigsten Pflegegrade in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
Beitrag 12: Neue, bewährte und erprobte Kennzahlen für 2017, 2018, 2019
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