Die Internet-Seite auf Vordermann bringen
Informationen zum PSG II unterstützen bei der Neu-Beratung Ihrer Kunden
Im Zusammenhang mit den Neuerungen zum PSG II haben Sie Ihre Kunden wahrscheinlich schon angeschrieben? Dort haben Sie die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt. Wichtig ist, dass Sie positiv und überzeugt davon schreiben, dass das PSG II viele Chancen und Möglichkeiten bietet, neue Formen der Versorgung und Entlastung zu bekommen, und dass auch finanziell viel mehr möglich wird.
Würden Sie jedoch alle Möglichkeiten erwähnen und mit Beispielen ausführen, wäre das ein Brief von 20 bis 30 Seiten Länge. Verstehen würde das so oder so kaum eine/r.
Eine "Beratung" per Brief ist also alleine nicht ausreichend. Das ist schon klar?
Deshalb haben Sie Ihren persönlichen Besuch angekündigt – und Ihre Verwaltungskraft hat alle erneuten Kundenbesuche zum Informationsgespräch PSG II schon terminiert auf einen Zeitraum bis z.B. Ende Februar 2017?
Vorbereitungen für das Jahr 2017 + + +
Dieser Blog-Beitrag ist ein weiterer (die No. 08 von 12) in einer kleinen Reihe mit Tipps, was für die Jahreswende 2016/2017 alles vorbereitet werden sollte.
So, und nun kommt Ihrer Internet-Seite ins Spiel. Internet-Seiten bieten den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und anderen Interessierten die Möglichkeit, sich im Vorfeld eines angekündigten Informationsgesprächs zum PSG II zu informieren - oder im Nachgang, wenn – wie zu vermuten – beim Beratungsgespräch nicht alles verstanden wurde, weil das ja alles wirklich sehr kompliziert ist.
Wenn Sie diese als
- Informationen zum zweiten Pflegestärkungsgesetz
einbinden auf Ihrer Internet-Seite, neben die anderen Rubriken
- Aktuelles (hier könnte es auch hinein)
- für Mitarbeiter
- für Bewerber/innen
- unsere Leistungen
- unsere Partner
- usw.
dann
Für mich ist die Frage interessant, haben die Pflegedienste diese Chance der Informationsunterstützung schon genutzt?
Lassen Sie sich inspirieren von anderen öffentlich zugänglichen Seiten und entwickeln Sie diese für sich weiter. Achten Sie aber bitte auf die Urheberrechte anderer, z.B. wenn Sie Leistungsbeschreibungen übernehmen.
Ich habe mir exakt eine Stunde Zeit genommen, um im Internet nach tollen Internet-Seiten zu suchen. Hier ist das Ergebnis. Es handelt sich Seiten von Verbänden, von Pflegediensten, von offiziellen Stellen und vom Bundesgesundheitsministerium. Das ist jetzt mal der Anfang. Möglicherweise ergänze ich die Liste zu einem späteren Zeitpunkt.
Tolle Internet- und Facebook-Seiten zum Anschauen und "Inspirieren lassen"
Wichtige Hinweise:
Ich übernehme keine Verantwortung für die Inhalte der genannten Seiten. Ich habe nur öffentlich zugängliche Seiten gelinkt, aber die Inhaber der Seiten nicht gefragt, was nicht heißt, dass ich deren Rechte nicht achte.
Mit meinen Möglichkeiten war es mir nicht umfänglich möglich, die gelinkten Seiten auf deren urheberrechtliche Verstöße hin zu prüfen. Das ist ja neuerdings scheinbar notwendig. Bitte achten Sie jedoch selbst die Rechte anderer.
Lassen Sie sich inspirieren. Aber übernehmen Sie nicht 100% oder 1:1 die Arbeit von anderen! Bitte nicht!
Und wenn Sie es doch möchten, fragen Sie bitte um Erlaubnis, und nennen Sie die Quellen. Danke.
Abgesehen davon, werden Ihre Texte auf Ihrer Internet-Seite nur erfolgreich sein, wenn Sie sie selbst weiterentwickelt haben, und Ihre Seite somit authentisch ist.
Nicht alle gelinkten Seiten sind unbedingt eine Empfehlung von mir.
Wenn Sie – für uns alle, im Sinne von GEBEN und NEHMEN – weitere tolle Seiten entdeckt haben, können Sie diese bitte gerne unten mit der Kommentarfunktion weitergeben. DANKE im Namen aller, die davon profitieren.
Weitere Beiträge in dieser Serie mit BLOG-Beiträgen zur Vorbereitung auf die Zeiten mit dem PSG II und dem PSG III - ab 2017:
Beitrag 01: Der Name Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes?
Beitrag 02: 36 € pro Stunde für das Reinigen der Wohnung? Ist das nicht ein bißchen (zu)viel verlangt?
Beitrag 03: Alle Preise gleichzeitig anpassen zum 1. Januar 2017
Beitrag 04: Der "Pflegerischen Betreuung" als "neuem" Leistungsangebot eine Chance geben
Beitrag 05: Mehr Geld kommt ins System!
Beitrag 06: Preisobergrenzen bei den Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI?
Beitrag 07: Die Hauswirtschaft 2017 im Plus? Die Hauswirtschaft in der Kostenrechnung
Beitrag 08: Die Internet-Seite auf Vordermann bringen
Beitrag 09: Diskussion um die neue Preisobergrenze im PSG III bei Leistungen nach § 45b SGB XI
Beitrag 10: Wachstum planen in zwei Teilschritten
Beitrag 11: Die wichtigsten Pflegegrade in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
Beitrag 12: Neue, bewährte und erprobte Kennzahlen für 2017, 2018, 2019
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