Berlin und Brandenburg
bpa schließt erste einheitliche Vereinbarung für ambulante Intensivversorgung ab
Seit wenigen Tagen gibt es in Berlin und Brandenburg erstmals eine einheitliche Vereinbarung zwischen allen Krankenkassen und den in der ambulanten Intensivpflege tätigen privaten Pflegediensten.
Wie der bpa mitteilt, hat er mit den Krankenkassen für die bei ihm organisierten ambulanten Pflegedienste neben neuen Vergütungssätzen auch gleiche inhaltliche Anforderungen an die Erbringung von Leistungen in der ambulanten Intensivversorgung vereinbart. "Wir haben gemeinsam mit den Kassen einen Anforderungsrahmen in der Intensivpflege vertraglich geregelt, der ein umfassendes und hohes Qualitätsniveau der Versorgung sichert. So werden die Dienste unter anderem eine auf die ambulante Intensivpflege spezialisierte Fachbereichsleitung einsetzen", erläutert die Leiterin der Berliner bpa-Landesgeschäftsstelle, Anja Hoffmann, die die Verhandlungen begleitet hat. Auch alle eingesetzten Pflegefachkräfte müssen zusätzlich qualifiziert sein und über Erfahrung in der Beatmungs- und Intensivversorgung verfügen.
Der bpa hofft nun, dass diese standardisierte Vereinbarung mit allen Kassen Vorbild für die Entwicklung von Leistungs- und Qualitätsstandards in der Intensivpflege ist.
TIPP: Beim Zukunftstag ALTENPFLEGE auf der ALTENPFLEGE Messe am 8. - 10. März auf der Messe Hannover ist u. a. die Intensivpflege ein Schwerpunktthema
Weiterführende Links:
Beim Zukunftstag ALTENPFLEGE, dem Fachkongress im Rahmen der ALTENPFLEGE am 8. - 10. März in Hannover stehen u. a. die Themen: Fachkräftesicherung, Bürokratieabbau, Pflege- & Wohnqualität sowie Zukunft Wohnen im Fokus.
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