04. Mrz 2021 | Politik
Schutzschirm bleibt - Qualitätsprüfungen ab Oktober

Das sind die wesentlichen Punkte für die ambulante Pflege zusammengefasst:
- Die Qualitätsprüfungen als Regelprüfungen sollen vom Okober 2020 bis Dezember 2021 einmal durchgeführt werden, soweit es die konkrete epidemische Lage es zulässt. Dazu beschließen die Spitzenverbände der Pflegekassen und des MDK eine entsprechende Empfehlung.
- Die bisher nicht ausgeschöpften Entlastungsleistungen aus 2019 und 2020 können bis einschließlich September 2021 noch verbraucht werden. Dies dürfte hier aber die letzte "Verlängerung" sein, so dass die Pflegedienste hier systematisch diese Leistungen nutzen sollten.
Die bisher in der Covid-19 VSt-Schutz-Verordnung aufgenommene Regelung zu Pflegeverbrauchsmitteln (bisher § 4) wird aufgehoben und ersetzt durch Regelungen im SGB XI. Bis Jahresende 2021 wird die Höhe der Pflegeverbrauchskosten von 40 € auf 60 € pro Monat festgelegt (§ 153, Abs. 1a)
- Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI können auf Wunsch der Versicherten nun befristet bis Ende Juni 2021 auch digital durchgeführt werden.
- Die Regelungen im Rahmen des Schutzschirms nach § 150 werden in der bisherigen Fassung bis 30. Juni 2021 fortgeführt. Die im Gesetzentwurf geplanten Änderungen bei den Mindereinnahmen entfallen zunächst.
Darüber hinaus werden die Entschädigungsregelungen aufgrund des Infektionsschutzgesetz nach § 56 erweitert auch auf Zeiten der vorsorglichen Absonderung sowie Erweiterungen bei der Kinderbetreuung.
Während die Regelungen zum Schutzschirm und zu den Beratungseinsätzen Ende Juni auslaufen und dann neu entschieden werden müssen, sind die anderen Regelungen auf das Jahr 2021 bezogen geregelt.

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