Foto: Deutscher Bundestag/Axel Hartmann
27. Sep 2019 | News
Bundestag berät über Pflegelöhne
Der Bundestag hat am 26. September in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten.

Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute viele Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung in der Begründung.
Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.
Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage des AEntG dann für allgemeinverbindlich erklärt. Da in der Branche viele kirchliche Träger aktiv sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun dadurch sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.
Bei der Kommissionslösung wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig dauerhaft installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für die ganze Branche, einheitlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.
"Das Gesetz hat wenig mit besseren Löhnen zu tun, sondern es ist schlichte Klientelpolitik. Denn für die in der Altenpflege eher unbedeutenden Kleingruppen von AWO und Verdi soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über den § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) organisiert werden. Das ist rechtlich verwegen und bedient Organisationsinteressen. Die Bundesregierung ist sogar bereit, an verfassungsrechtliche Grenzen zu gehen und verstößt gegen die Tarifautonomie. Die Vertragsfreiheit, unternehmerische Handlungsfreiheiten und Demokratie- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze spielen für die Regierung offenbar keine große Rolle mehr", sagte der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle.

Zeitschriftenabo
Häusliche Pflege
Häusliche Pflege ist die Fachzeitschrift für Leitungs- und
Führungskräfte von ambulanten Pflegediensten. Sie liefert eine Fülle
fundierter Management-Tipps, die Sie in Ihren Entscheidungen stärken.
Mit Erfahrungen und Expertenmeinungen aus der Praxis berät Sie Häusliche
Pflege in Ihrem Berufsalltag und liefert exklusive Fachinformationen,
mit denen Sie beim Verkauf Ihrer Pflegeleistungen ganz vorn dabei sind.
Das Abonnement beinhaltet neben Ihrer Zeitschrift Häusliche Pflege
einen Zugang für bis zu 24 Webseminare im Jahr zu aktuellen
Managementthemen in der ambulanten Pflege. Unter www.webinare.haeusliche-pflege.net erhalten Sie so zweimal im Monat die Gelegenheit, sich mit Experten aus der Branche auszutauschen.
Erscheinungsweise: Monatlich | 12 Ausgaben im Jahr
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Abo-Modellen:
Jahresabonnement Kombi (Print & Digital)
Sie erhalten Ihr Fachmagazin Häusliche Pflege sowohl als gedruckte wie auch als digitale Version.
Ihre Vorteile:
- Voller Komfort und Flexibilät für Ihren Informationsbedarf
- Umfassender Überblick mit der Printausgabe
- Archiv mit Suchfunktion, sowie Speicherung und Weiterleitung mit dem Digitalen Zugang
Jahresabonnement Print
Sie erhalten Ihr Fachmagazin Häusliche Pflege als gedruckte Ausgabe per Post zugeschickt.
Ihre Vorteile:
- Aktuelle Fachinformationen und Tipps für Ihr Management auf 56 Seiten
- Umfassender Überblick zum aktuellen Branchengeschehen
- Druckfrisch und sofort griffbereit, exklusiv für Sie
Jahresabonnement Digital
Entdecken Sie Häusliche Pflege als digitale Ausgabe auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC.
Ihre Vorteile:
- Jederzeit online abrufbar und von überall nutzbar
- Archiv mit Suchfunktion nach bestimmten Themen oder Artikeln über alle Ausgaben seit Abobeginn
- Speicherung und Weiterleitung interessanter Artikel im Pdf Format
* Abonnement jederzeit kündbar bei anteiliger Rückerstattung des Betrages
0 Kommentare
Sie sind aktuell nicht eingeloggt.
Um einen Kommentar zu verfassen, melden Sie ich bitte an.
Beim absenden Ihres Kommentar ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen sie es erneut.
Ihr Kommentar ist zu lang. Es sind maximal 2048 Zeichen erlaubt!