Corona und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber in der stationären Altenhilfe jetzt beachten sollten, erfahren Sie in diesem Altenheim-Webinar mit Peter Sausen am 20.4.2020 um 12:30 Uhr. Bild: Vincentz Network
15. Apr 2020 | Recht
Corona und Arbeitsrecht: Rechtsrat für Arbeitgeber in der Altenhilfe
Arbeitgeber werden derzeit überrollt von all den arbeitsrechtlichen Aspekten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen. In diesem Altenheim-Webinar am 20.4.2020 um 12:30 Uhr fasst Peter Sausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die drängendsten Punkte zusammen und beantwortet Ihre Fragen.

Ob Dienstplanänderung, Krankmeldung, Quarantäne oder Arbeitsschutz - durch die Corona-Pandemie prasseln derzeit so viele neue arbeitsrechtliche Fragen auf Arbeitgeber ein, das es schwer ist, die Übersicht zu behalten. Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber sicherstellen? Wie sollen Notfalldienstpläne konzipiert sein? Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter des Non-Care-Bereichs in der Pflege einsetzen? Und was gilt für die Arbeitszeiten? Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) außerdem eine Verordnung zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) mit Wirkung ab dem 10.04.2020 in Kraft gesetzt. Die Verordnung enthält signifikante Ausnahmeregelungen für arbeitszeitrechtliche Regelungen, die überwiegend allerdings nur bis zum 30.06.2020 angewendet werden dürfen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Sausen, von der Kanzlei STEINRÜCKE . SAUSEN in Köln, wird die wichtigsten Fragen in einem Vortrag zusammenfassen und praxisnahe Antworten und Lösungen bieten. Sie können während des Webinars Fragen im Chat stellen.

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