Lesen Sie im Artikel, wie sie arbeitsrechtlich korrekt mit der Pandemie-Situation umgehen.Foto: Adobe Stock/Monster Ztudio
16. Mrz 2020 | News
Das Coronavirus aus arbeitsrechtlicher Sicht
Rechtsanwalt Peter Sausen fasst in einem Beitrag für die April-Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege die arbeitsrechtlichen Regelungen rund um Quarantäne und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zusammen. Dieser steht bereits vorab als kostenloser Download zur Verfügung.

Mitarbeiter dürfen sich nicht selbst beurlauben, schreibt Arbeitsrechtler Sausen. Das sei unentschuldigtes Fehlen und somit Arbeitsverweigerung. Möglich seien dagegen im Einzelfall einvernehmliche Absprachen über kurzfristigen Urlaub oder einvernehmliche unbezahlte Freistellung.
Weiter führt der Rechtsanwalt aus, wie Quarantäne, Schul- und Kita-Schließungen oder Ausübungsverbot laut Arbeitsrecht finanziell geregelt werden. Auch Selbstständigkeit und Kurzarbeit bei Auftragsausfall berücksichtigt Sausen in dem Beitrag.
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