Ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende des MDK Niedersachsen zu Schadenersatz in Höhe von 118.000 Euro verurteilt. Die Beklagten hatten das Gehalt eines ehemaligen Geschäftsführers durch außertarifliche Zulagen unrechtmäßig erhöht. Foto: Adobe Stock / Africa Studio
15. Apr 2019 | News
Ehemalige MDK-Funktionäre zu Schadenersatz verurteilt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Niedersachsen zum Schadenersatz für unrechtmäßige Erhöhungen eines Geschäftsführergehalts verurteilt. Dem MDK sei ein Schaden von ca. 410.000 Euro entstanden.

Vor dem Hintergrund gestiegener Aufgaben und eines erheblichen Zuwachses im Haushaltsvolumen habe sich der Geschäftsführer des MDK nicht mehr angemessen bezahlt gefühlt, so das LSG am 15. April in einer Pressemitteilung. Da eine Heraufstufung der Besoldung auf politischer Ebene nicht durchsetzbar gewesen sei, habe er mit den Beklagten als alternierende Verwaltungsratsvorsitzende eine außertarifliche Zulage, die für die Jahre 1997 bis 2009 zu einer effektiven Gehaltserhöhung von B3 auf B7 führte, vereinbart. Die Angelegenheit sei vertraulich behandelt und der Verwaltungsrat nicht beteiligt worden.
Nachdem das Landesprüfungsamt für die Sozialversicherung den Vorgang im Rahmen einer Untersuchung aufgeklärt hatte, seien die Beklagten von ihren Ämtern entbunden worden. Sie seien sich jedoch keiner Schuld bewusst gewesen, so das LSG. Sie hätten dem Geschäftsführer vertraut, der sie für seine Zwecke manipuliert habe. Sie hätten keine Kenntnisse von der Rechtsmaterie, seien Quereinsteiger im Gesundheitswesen und würden ihre Aufgaben aufgrund politischer Interessenvertretungen wahrnehmen.
Die Beklagten sollen nun noch 118.000 Euro zahlen – Teile des Schadens haben der Ex-Geschäftsführer und die Versicherung des MDK über die Jahre bereits beglichen, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

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