Mehr Versicherte erhalten Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung, so das Gesundheitsministerium. (Foto: Werner Krüper)
09. Jun 2017 | News
MDK mit fast 10 Prozent mehr Gutachten im ersten Quartal
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat sich mit Vertretern der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) über die Umsetzung der Pflegebegutachtung nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgetauscht. Beide konnten eine positive Bilanz verkünden.

Trotz Einarbeitung in das neue Begutachtungssystem konnten im ersten Quartal 2017 knapp 40.000 mehr Gutachten (+ 9,4 %) erstellt werden, meldet das Bundesgesundheitsministerium. Mit einer Vielzahl von organisatorischen und personellen Maßnahmen hätten sich die MDK rechtzeitig auf den vorhersehbaren Anstieg vorbereitet, um die Erledigungsdauer so kurz wie möglich zu halten. In den ersten Monaten dieses Jahres stieg die Bearbeitungsdauer bei nicht fristgebundenen Gutachten auf 6 bis 8 Wochen an.
Da jedoch für Leistungen stets der Tag der Antragstellung und nicht der Begutachtung entscheidend ist, seien den Versicherten "keinerlei Leistungen" verlorengegangen. Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass sich die Erledigungsdauer bereits nach dem Sommer zunehmend wieder im normalen Rahmen bewegen wird.
"Ziel der die Pflegestärkungsgesetze war und ist es, die Situation der Betroffenen spürbar zu verbessern. Nach den bislang vorliegenden Daten zur Begutachtung ist das offenbar gelungen. Mit einer guten organisatorischen Vorbereitung und großem Engagement haben die MDK eine nahezu optimale Systemumstellung ermöglicht", sagte Staatssekretär Laumann.

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