Der reformierte Pflege-TÜV werde Pflegeeinrichtungen nicht mehr mit Zahlen bewerten, so der Wissenschaftler Klaus Wingenfeld.Foto: Susanne El-Nawab
31. Jul 2018 | News
Reform soll Qualitätsunterschiede von Einrichtungen sichtbar machen
Der reformierte Pflege-TÜV soll Pflegeeinrichtungen klarer bewerten, hat der Wissenschaflter Klaus Wingenfeld jetzt gegenüber der Deutschen Presse Agentur erklärt. Zuvor habe es den Bewertungen durch den MDK an Aussagekraft gemangelt. Ein Abschlussbericht der Forschungsgruppe soll dem Qualitätsausschuss bis Ende Juli vorgelegt werden.

Es solle jetzt geschaut werden, wie gut die Pflege wirklich ist, festgemacht an bestimmten Kriterien: Wie häufig sind Sturzverletzungen? Liegen sich Pflegebedürftige wund? Wie hat sich ihre Mobilität binnen der letzten sechs Monate entwickelt? Als Grundlage der künftigen Bewertungen müssten die Einrichtungen die entsprechenden Werte erst einmal erfassen, so der Wissenschaftler der Universität Bielefeld.
Das Ergebnis solle letztlich Qualitätsunterschiede und -defizite sichtbar machen. Bundesweite Durchschnittsnoten von 1,2 (Juli 2018), gehörten dann der Vergangenheit an. Stattdessen könnte ein System aus fünf Bewertungen eingeführt werden: weit über Durchschnitt; etwas über Durchschnitt; nah am Durchschnitt; etwas unter Durchschnitt; weit unter Durchschnitt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lobte die Vorschläge zwar als wichtig und richtig, "doch mit der Umsetzung sind die Krankenkassen und die Betreiber beauftragt", sagte Vorstand Eugen Brysch. Im Qualitätsausschuss sei also mit dem Widerstand der Lobbyisten der Pflegedienste und Heime zu rechnen.
Im August wolle der Qualitätsausschuss den Bericht der Wissenschaftler abnehmen. Dann solle auch veröffentlicht werden, wie genau der neue Pflege-TÜV aussehe, so ein Sprecher des Kassen-Spitzenverbands. Endgültig einführen will die Bundesregierung die neue Version des Pflege-TÜV für stationäre Pflegeeinrichtungen in gut einem Jahr. "Wir gehen davon aus, dass im Herbst 2019 mit dem Regelbetrieb begonnen wird", so eine Sprecherin des Gesundheitsressorts. Ein neues Verfahren für die Ambulanten Dienste solle bald darauf folgen.

Zeitschriftenabo
Häusliche Pflege
Häusliche Pflege ist die Fachzeitschrift für Leitungs- und
Führungskräfte von ambulanten Pflegediensten. Sie liefert eine Fülle
fundierter Management-Tipps, die Sie in Ihren Entscheidungen stärken.
Mit Erfahrungen und Expertenmeinungen aus der Praxis berät Sie Häusliche
Pflege in Ihrem Berufsalltag und liefert exklusive Fachinformationen,
mit denen Sie beim Verkauf Ihrer Pflegeleistungen ganz vorn dabei sind.
Das Abonnement beinhaltet neben Ihrer Zeitschrift Häusliche Pflege
einen Zugang für bis zu 24 Webseminare im Jahr zu aktuellen
Managementthemen in der ambulanten Pflege. Unter www.webinare.haeusliche-pflege.net erhalten Sie so zweimal im Monat die Gelegenheit, sich mit Experten aus der Branche auszutauschen.
Erscheinungsweise: Monatlich | 12 Ausgaben im Jahr
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Abo-Modellen:
Jahresabonnement Kombi (Print & Digital)
Sie erhalten Ihr Fachmagazin Häusliche Pflege sowohl als gedruckte wie auch als digitale Version.
Ihre Vorteile:
- Voller Komfort und Flexibilät für Ihren Informationsbedarf
- Umfassender Überblick mit der Printausgabe
- Archiv mit Suchfunktion, sowie Speicherung und Weiterleitung mit dem Digitalen Zugang
Jahresabonnement Print
Sie erhalten Ihr Fachmagazin Häusliche Pflege als gedruckte Ausgabe per Post zugeschickt.
Ihre Vorteile:
- Aktuelle Fachinformationen und Tipps für Ihr Management auf 56 Seiten
- Umfassender Überblick zum aktuellen Branchengeschehen
- Druckfrisch und sofort griffbereit, exklusiv für Sie
Jahresabonnement Digital
Entdecken Sie Häusliche Pflege als digitale Ausgabe auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC.
Ihre Vorteile:
- Jederzeit online abrufbar und von überall nutzbar
- Archiv mit Suchfunktion nach bestimmten Themen oder Artikeln über alle Ausgaben seit Abobeginn
- Speicherung und Weiterleitung interessanter Artikel im Pdf Format
* Abonnement jederzeit kündbar bei anteiliger Rückerstattung des Betrages
0 Kommentare
Sie sind aktuell nicht eingeloggt.
Um einen Kommentar zu verfassen, melden Sie ich bitte an.
Beim absenden Ihres Kommentar ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen sie es erneut.
Ihr Kommentar ist zu lang. Es sind maximal 2048 Zeichen erlaubt!