Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, plädiert für einen Spurwechsel.Foto: Paritätischer Gesamtverband
31. Aug 2018 | News
Ulrich Schneider sieht im Zuwanderungsgesetz kein Mittel gegen Pflegenotstand
Ein neues Zuwanderungsgesetz wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Personalnot in der Pflegebranche kaum lindern.

Dennoch sei die Absicht der Bundesregierung,
Zuwanderern die Jobsuche in Deutschland zu erleichtern,
richtig, sagte der Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen, Ulrich Schneider, dem Evangelischen
Pressedienst (epd). Über das geplante Gesetz hinaus
seien zusätzlich spezielle Programme notwendig, wenn
eine verstärkte Anwerbung und längerfristige
Beschäftigung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten
gelingen soll.
"Die Eckpunkte zu einem Zuwanderungsgesetz enthalten einige
unterstützenswerte Ansätze", sagte Schneider. Er wies
aber auch auf "blinde Flecken" hin. Richtig sei der
weitgehende Verzicht auf die Vorrangregelung, nach der
Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten nur dann einen Job
annehmen dürfen, wenn kein geeigneter anderer Bewerber
aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht.
"Was fehlt, ist die unbedingt notwendige Möglichkeit
des Spurwechsels, damit geduldete, gut
integrierte Asylbewerber einer regulären Beschäftigung
nachgehen können", sagte Schneider. Unberücksichtigt
geblieben sei zudem der Bereich der
Familienzusammenführung. "Erleichterungen bei der
Familienzusammenführung sind nicht nur aus humanitären
Gründen dringend geboten, sondern auch unverzichtbar,
wenn man Fachkräfte aus Drittstaaten gewinnen will",
erklärte der Chef des Sozialverbandes.
Das Zuwanderungsgesetz werde den Fachkräftemangel in
der Sozial- und Pflegebranche nicht beheben können.
"Sinnvoll wären perspektivisch die Kooperation mit
anderen Staaten und entsprechende zwischenstaatliche
Abkommen, in denen die Ausbildung und der Austausch von
Fachkräften geregelt werden." Um den Pflegenotstand zu
beheben, müssten aber an erster Stelle die
Rahmenbedingungen verbessert und der Beruf der
Pflegefachkraft attraktiver werden.
Schneider erwartet von einem Zuwanderungsgesetz keinen
Druck auf die Löhne. "Da sich das Zuwanderungsgesetz
auf Erleichterungen beim Zuzug von anerkannten
Fachkräften beschränkt und in diesem Bereich in der
Regel eine große Nachfrage besteht, ist von einem
verstärkten Lohndruck nicht auszugehen."
Schneider forderte zwischenstaatliche Abkommen, die
eine zu starke Abwanderung qualifizierter Fachkräfte
aus Ländern des Südens vermeiden. "Ob die Beschäftigung
qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten die
Entwicklungsmöglichkeiten der Herkunftsländer
einschränkt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die
Problematik ist aber auch nicht von der Hand zu
weisen", sagte Schneider.

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