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Finsoz – Dietmar Wolff: Es braucht Verlässlichkeit

Die Chancen der TI unterstreicht auch der Digitalverband FINSOZ. Diese zu entfalten, setze aber Verlässlichkeit voraus. Damit Umsetzungsfristen auch tatsächlich gehalten werden, schlägt der Verband deshalb vor: Standards in einer „konzertierten Aktion“ entwickeln.

Foto: FINSOZ Dietmar Wolff vom Finsoz kritisiert: TI-Terminpläne haben selten Bestand.

Bereits zum 1. Januar 2024 soll die TI-Einbindung von Leistungserbringern im Rahmen von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege verpflichtend sein. Diesen Stichtag im Blick, fällt eine Einschätzung des Digitalverbandes FINSOZ gegenüber HÄUSLICHE PFLEGE von Anfang Januar 2023 nur sehr verhalten optimistisch aus. Denn immer mehr Pflegeeinrichtungen fragten sich, „ob man sich mit der Anbindung wirklich beschäftigen soll, zumal Terminpläne der TI selten Bestand haben und auch der 1. Januar 2024 bereits ,zu wackeln‘ scheint“, sagte Finsoz-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dietmar Wolff. Er verwies darauf, dass gleichzeitig die Branchen-Nachrichten aus den Modellprojekten §125 Typ A „alles andere als Erfolgsgeschichten“ seien. Als ,Spitze des Eisbergs‘ nennt er:

  • Schwierigkeiten bei der Dienstleisterauswahl und des technischen Anschlusses,
  • wenige Pflegesoftwareanbieter mit einer integrierten Lösung,
  • fehlende Kommunikationspartner für KIM-Nachrichten
  • und viele Fragezeichen bei der organisatorischen Umsetzung im eigenen Haus.

Probleme könnten der Vergangenheit angehören

„Dabei bietet die Telematikinfrastruktur für die Pflege als einem Akteur des Gesundheitswesens, der mit vielen anderen Akteuren intra- und intersektoral kommuniziert, große Chancen“, unterstreicht Wolff. Beispielhaft nennt er einige Probleme, die durch die TI „der Vergangenheit angehören“ können, u.a.:

  • Medienbrüche zwischen Software und Papier/Fax,
  • Unsicherheiten durch nicht aktuelle Papier-Notfallblätter,
  • Fahrten z.B. zu Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken,
  • lange Telefonate z.B. zur Aktualisierung von Medikationsplänen,
  • Beschaffen von Überweisungen und Verordnungen oder Informationen zur Überleitung aus dem Krankenhaus.

Damit die TI diese Erleichterungswirkungen tatsächlich entfalten könne, „braucht es jedoch Verlässlichkeit“, so Wolff. Dies gelte insbesondere hinsichtlich Terminen und Standards. Diese müssten sich „an den Prozessschnittstellen der Pflege orientieren“ und „wesentlich schneller als derzeit in einer konzertierten Aktion von Anbietern im Gesundheitswesen und Softwareanbietern entwickelt werden.“

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