Beitragsbild-Verhinderungspflege-Teil1

HP Hintergrund

Stichwort Verhinderungspflege

Das Thema Verhinderungspflege bereitet in der Praxis ambulanter Pflegedienste noch immer Schwierigkeiten. Nach der gesetzlichen Regelung wird der Anspruch vom Versicherten als Kostenerstattungsanspruch selbst seiner Pflegekasse gegenüber geltend gemacht. Entscheidend für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist dabei die tatsächliche Abwesenheit oder Verhinderung einer Pflegeperson, die ansonsten tätig wird.

Wir beleuchten das Thema Verhinderungspflege für Sie in drei Beiträgen:

  • Teil 1: Die Abwesenheit oder Verhinderung einer Pflegeperson ist allein entscheidend
  • Teil 2: Die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen
  • Teil 3: Die stundenweise Verhinderungspflege