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Technische Voraussetzungen und Anwendungen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht eine sichere und vernetzte Kommunikation sämtlicher Akteure im Gesundheitswesen. Pflegeeinrichtungen müssen zunächst eine Reihe technischer Komponenten anschaffen und installieren, um Teil des TI-Netzwerks zu werden.

Von Florian Werkmeister
Die TI bildet die Basis für eine Vielzahl von Anwendungen, die den datenschutzkonformen Austausch ( siehe Beitrag TI: Chancen für den Datenschutz) von Gesundheitsdaten zwischen den Beteiligten erleichtert. Mit der Applikation „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM – siehe Beitrag TI-Anwendungen im Überblick. „Was ist z.B. …KIM?“ ) oder dem „TI-Messenger“ etwa können Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen sensible Daten wie Arztberichte (eArztbrief), Befunde oder Therapieberichte sicher untereinander austauschen.
Um an die TI angeschlossen zu werden und die Anwendungen nutzen zu können, müssen Pflegeeinrichtungen jedoch zuerst verschiedene Komponenten anschaffen und installieren. Dazu gehören zum Beispiel der elektronische Heilberufsausweis (eHBA oder auch Pflegeausweis genannt), eine Institutionskarte (SMC-B), ein Konnektor, ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk (VPN) und ein E-Health-Kartenterminal.
Vertrauliche Daten signieren
Mit dem eHBA können sich die Pflegekräfte digital ausweisen, vertrauliche Daten verschlüsseln und qualifiziert elektronisch signieren. Herausgeber ist das elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Daneben benötigt die Pflegeeinrichtung eine Institutionskarte, auch SMC-B genannt. Der Konnektor stellt ein zentrale Element der TI dar. Er fungiert dabei als eine Art Schlüssel zur gesamten TI. Er stellt quasi die Verbindung zwischen der Pflegeeinrichtung und der TI her und bildet die Schnittstelle für die verschiedenen Anwendungen. Daneben benötigt eine an der TI teilnehmende Pflegeeinrichtung ein E-Health-Kartenterminal. Das Gerät wird per Netzwerk mit dem Konnektor verbunden. Es stellt so das Bindeglied zwischen der Gesundheitskarte (eGK) und der TI dar.
Geräte müssen zertifiziert sein
Sämtliche Geräte, die Anwender im Rahmen der TI verwenden wollen, müssen einen strengen Anforderungsprozess durchlaufen. So müssen sie von der „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ (gematik) zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Die Gematik, die den Aufbau der TI zentral koordiniert, stellt in ihrem Fachportal eine Übersicht der zugelassenen Geräte und VPN-Zugangsdienste zur Verfügung.
Onboardingcheckliste für Pflegeeinrichtungen
Bei der Auswahl des Konnektors sollten Pflegeeinrichtungen beachten, dass das Gerät die TI-Anwendung unterstützt, die später genutzt werden soll. Je nach Größe der Pflegeeinrichtung kann es sinnvoll sein, dass sie mehrere Kartenterminals anschafft. Dienstleister bieten Konnektor, VPN-Zugangsdienst und E-Health-Kartenterminal häufig auch als Paket an, was Anwendern den Einstieg erleichtert.
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