Exklusiv
Teil 1: Das Einstufungsgutachten nutzen
Bei den Vertragsgesprächen steht praktisch immer die Frage im Raum, welche Leistungen nötig sind und was diese kosten bzw. wo man sparen kann. Das Einstufungsgutachten bietet dazu vielfältige Hinweise, insbesondere zur notwendigen Behandlungspflege in Kapitel 5.
In Kapitel 5 geht es um die Bewältigung von und den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, also im Kern um die Frage, welche der ärztlich angeordneten Therapieschritte bzw. Maßnahmen vom Pflegebedürftigen selbstständig durchgeführt werden können und...
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