Exklusiv
Gerichte dürfen pflegewissenschaftlichen Sachverstand nicht übergehen
Gerichte dürfen ein Gutachten über die Ursachen eines Sturzes einer demenzkranken Patientin nicht einfach übergehen und stattdessen eine eigene fachliche Bewertung abgeben.
Ist bei einem Gericht kein eigener pflegewissenschaftlicher Sachverstand gegeben, kann es allenfalls einen zweiten Sachverständigen für die Begutachtung beauftragen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am29. August veröffentlichten Beschluss klar. Andernfalls werde der Anspruch der Betroffenen auf rechtliches...
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