Exklusiv
Behandlungspflegevertrag schafft Klarheit
Viele Pflegedienste erbringen häusliche Krankenpflege ausschließlich nach SGB V. Genau hier entstehen rechtliche Grauzonen. Ohne schriftlichen Behandlungspflegevertrag drohen Kündigungskonflikte, ungeklärte Leistungsdauern und durchsetzungsarme Zahlungsansprüche bei privater Kostentragung. Der Artikel zeigt, wo die zentralen Risiken liegen und warum ein klar geregelter HKP-Vertrag für Pflegedienste mehr ist als formaler Mehraufwand.
von Michael Greiner Bei reiner HKP-Leistungserbringung schützt ein schriftlicher Behandlungspflegevertrag Pflegedienste vorKündigungsproblemen und sichert Zahlungsansprüche bei privater Kostentragung. Viele Pflegedienste dürften sich schon einmal die Frage gestellt haben, welche rechtlichen und gesetzlichen Regularien bei einer reinen behandlungspflegerischen Leistungserbringung bestehen. Denn...