Exklusiv
Palliativversorgung im Umbruch: Schnittstellen zur Pflege neu definiert
Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsvorgaben für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und die stationäre Hospizversorgung grundlegend überarbeitet.
Von Asim Loncaric Die neue Richtlinie tritt am 27. März 2026 in Kraft, ist für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen verbindlich – und definiert die Schnittstellen zur ambulanten Pflege neu. Mit der vom Bundesgesundheitsministerium am 24. März 2026 genehmigten Richtlinie...