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Pflegereform: PNOG-Kabinettsbefassung verschiebt sich in den Juli
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird voraussichtlich erst im Juli 2026 im Bundeskabinett beraten. Auf den Tagesordnungen der Junisitzungen am 10. und 24. Juni taucht der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums nicht auf, stattdessen führt die Kabinettzeitplanung fünf mögliche Juli-Termine. Eine Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause gilt damit als ausgeschlossen.
Die Kabinettzeitplanung vom 28. Mai 2026 hatte den Entwurf unter der Vorgangsnummer 21/15036 noch als sogenanntes O-TOP-Vorhaben für die Junisitzungen geführt. O-TOP steht für „Offener Tagesordnungspunkt“ und bezeichnet Vorhaben, die im Kabinett tatsächlich beraten werden. Nachdem das PNOG auf den Tagesordnungen vom 10. und 24. Juni nicht aufgerufen wurde, kommen laut Planung nun die Kabinetttermine am 1., 6., 15., 22. und 29. Juli 2026 in Betracht. Ob der Entwurf an einem dieser Termine tatsächlich beraten wird, ist offen.
Mehrfach verschoben seit Mitte Mai
Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss bereits für Mitte Mai vorgesehen. Zuletzt galten der 27. Mai und der 3. Juni als wahrscheinliche Termine, bevor das Vorhaben erneut in spätere Sitzungen verschoben wurde. Seidem der Referentenentwurf veröffentlich wurde, hagelt es von allen Seiten Kriti: von Kommunen, Pflege- und Sozialverbänden sowie Teile der Koalition.
Der Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Thomas Knieling, bewertete die erneute Verschiebung positiv. „Dass der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz offenbar in den Juli verschoben wurde, ist angesichts der massiven Kritik am bisherigen Entwurf zunächst eine gute Nachricht“, erklärte Knieling. Zugleich forderte er Nachbesserungen. Gesundheitsministerin Warken müsse die zusätzliche Zeit nutzen, um zentrale Schwachstellen zu korrigieren.
Kritisch sieht der VDAB insbesondere die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung sowie die Umstellung von Leistungen auf Budgetsysteme. Diese würden für viele Pflegeeinrichtungen erhebliche wirtschaftliche Risiken schaffen, warnte Knieling. Steigende Tarifkosten müssten weiterhin vollständig getragen werden, ohne dass ihre Refinanzierung verlässlich gesichert sei. „Pflegeeinrichtungen dürfen bei der Refinanzierung der Personalkosten nicht dem Gutdünken der Kostenträger ausgeliefert werden“, betonte er.
Gesundheitsministerin Warken hatte in einem Interview versucht, sich und das PNOG zu erklären. Eine Reform dieser Dimension falle ihr nicht leicht, sagte Warken. Derzeit könne sich das System aber „ausschließlich durch Darlehen des Bundes über Wasser halten“ und stehe dennoch kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Den Vorwurf eines reinen Sparpakets wies sie zurück: „Nicht richtig ist, dass ausschließlich gespart wird: Wir verbessern die Prävention und schaffen auch zusätzliche Leistungsansprüche und Entlastungen.“
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