Exklusiv
Ein Formfehler rettete den Versorgungsvertrag eines Pflegedienstes
Mit der Kündigung des Versorgungsvertrags drohte einem Pflegeunternehmen der Verlust seiner wirtschaftlichen Grundlage. Alles schien auf die erhobenen Vorwürfe hinauszulaufen. Doch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen blickte an anderer Stelle genauer hin und entdeckte einen Fehler im Verfahren. Ausgerechnet diese Formalie veränderte den gesamten Fall – mit weitreichenden Folgen.
Von Ralf Kaminski Kaum eine öffentlich-rechtliche Entscheidung trifft ein Pflegeunternehmen härter als die Kündigung des Versorgungsvertrages. Mit ihr verliert die Einrichtung regelmäßig die Berechtigung, Versicherte der sozialen Pflegeversicherung zu versorgen und gegenüber den Pflegekassen abzurechnen. Für ambulante Dienste steht damit...