Exklusiv
Pflege rund um die Uhr: BSG stoppt Kürzungspraxis
Rund um die Uhr versorgt, Pflegegrad 4, schwer erkrankt: Für eine Klägerin wurde die Finanzierung ihrer häuslichen Pflege zum Streitfall. Der Sozialhilfeträger wollte die nach Leistungskomplexen berechneten Kosten auf den Stundensatz der Behandlungspflege begrenzen. Das Bundessozialgericht stoppte diese Praxis am 12. März 2026. Doch damit ist die entscheidende Frage der Vergütung noch nicht gelöst.
Von Nicole Hörr Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.03.2026 (B 8 SO 6/25 R) der verbreiteten Kürzungspraxis der Sozialhilfeträger eine Absage erteilt: Ein Sozialhilfeträger darf die im Rahmen der Hilfe zur Pflege geschuldeten, nach Leistungskomplexen abgerechneten Pflegesachleistungen nicht auf...