Management
Ab April nur sechs Euro pro PoC-Antigen-Test
Eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde veröffentlicht. Diese bringt geänderte Vorgaben bezüglich der Schnelltest-Durchführung und -abrechnung mit sich. Unter anderem erhalten Pflegedienste weniger Geld pro Einzeltest.

“An die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 3 berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro je Test, zu zahlen”, heißt es wörtlich in der “Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)” vom 8. März 2021.
Die Verordnung finden Sie hier als Download.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren