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Abschiebung: Pflegekammer NRW fordert sofortiges Bleiberecht nach bestandenem Examen
Wer in Deutschland die Pflegeausbildung erfolgreich abschließt, sollte sofort arbeiten dürfen – doch für internationale Azubis endet die Aufenthaltserlaubnis genau an dem Tag, an dem sie ihr Examen bestehen. Die Pflegekammer NRW fordert einen radikalen Kurswechsel.
Gestern noch erfolgreich das Pflegeexamen abgelegt, heute schon von Abschiebung bedroht: Internationale Pflegeazubis in Nordrhein-Westfalen geraten nach bestandener Ausbildung in eine bürokratische Falle, die ihren Verbleib in Deutschland gefährdet. Die Pflegekammer NRW kritisiert das als „systemischen Irrsinn und offene Diskriminierung“ und fordert ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht ab dem Tag der bestandenen Prüfung.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird zur Sackgasse
Viele internationale Auszubildende kommen laut Pflegekammer NRW über das gesetzliche „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nach Deutschland. Die fatale Schwachstelle: Ihr Aufenthaltstitel ist starr an den Ausbildungsvertrag gekoppelt. Mit der letzten Examensprüfung endet die Ausbildung rein rechtlich sofort – und damit erlischt auch die Aufenthaltserlaubnis. Während deutsche Azubis mit ihrer vorläufigen Prüfungsbescheinigung am nächsten Tag sofort als Pflegefachperson auf Station arbeiten dürfen, rutschen die frisch examinierten Kolleg:innen aus dem Ausland in die Arbeitslosigkeit.
Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, kommentiert das Vorgehen scharf: „Wir erleben hier eine massive strukturelle Benachteiligung von Menschen, die unter hohem Aufwand im Ausland angeworben werden. Sie durchlaufen eine harte Ausbildung und wir bremsen sie am Tag ihres Erfolgs eiskalt aus.“
Bis zu sechs Monate Wartezeit – und Arbeit unter dem eigenen Qualifikationsniveau
Um legal im Land bleiben zu dürfen, müssen die Betroffenen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Da die Berufsurkunde jedoch erst Monate nach der bestandenen Prüfung von der Bezirksregierung ausgestellt wird, können die Ausländerbehörden zunächst keine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen. Ohne diese dürfen die Pflegefachpersonen faktisch nicht arbeiten. Laut Pflegekammer NRW kann dieser Prozess bis zu sechs Monate dauern.
Oft werde die Lücke durch eine zeitlich beschränkte „Fiktionsbescheinigung“ überbrückt, die zumindest das Arbeiten erlaubt – allerdings meist nur als ungelernte Pflegehilfskraft, da ohne Berufsurkunde keine Tätigkeit im erlernten Beruf möglich ist. „Hochqualifizierte Menschen, die gerade ein anspruchsvolles Staatsexamen in der Pflege abgelegt haben, werden per Gesetz herabgestuft. Sie müssen unter ihrem Niveau arbeiten und werden schlechter bezahlt. Soll das die deutsche Willkommenskultur sein?“, fragt Postel.
Kommunen fordern Einzelnachweis für bekannten Fachkräftemangel
Zu den Verzögerungen kommt laut Pflegekammer NRW eine weitere bürokratische Hürde hinzu: Einzelne Kommunen verlangen neuerdings von den Pflegefachpersonen selbst einen Nachweis darüber, ob in der Pflege ein Fachkräftemangel herrscht – obwohl Pflegeberufe in der jährlichen Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren die vordersten Plätze belegen. Die Pflegekammer NRW will sich deshalb in einem Brief an die Bezirksregierung Düsseldorf als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden wenden und darauf bestehen, dass der etablierte Behördenaustausch eingehalten wird, statt Einzelnachweise zu fordern.
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