Pflegepraxis
Bald kein Alkohol in Desinfektionsmitteln?
Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol (umgangssprachlich Alkohol) könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken.
Das hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen, warnt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören zum Beispiel Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel.
„Eine im Raum stehende Einstufung als reproduktionstoxisch würde nach deutschem Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter nach sich ziehen. Das würde das Gesundheitswesen unmittelbar lahmlegen“, befürchten die Zahnärzte.
Um eine gesicherte und hygienische medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können, musste aus Sicht der BZÄK eine Einstufung von Alkohol (Ethanol) als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch) „dringend verhindert werden“. Darin seien sich die Beteiligten im deutschen Gesundheitssystem einig.
„Eine entsprechende Einstufung wäre unverhältnismäßig und auch unsachgemäß, da sie allein durch Studien bzgl. einer (missbräuchlichen) oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, also dem Alkoholtrinken, erfolgen würde. Das Trinken alkoholischer Getränke soll allerdings weiter erlaubt bleiben.“
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