Recht
Betreuungsdienste werden ab 2021 geprüft
Ab dem kommenden Jahr werden auch ambulante Betreuungsdienste der Qualitätsprüfung durch den MDK unterzogen. Zu diesem Zweck wurde die QPR ambulant überarbeitet. Anpassungen gibt es auch im Hinblick auf die Häusliche Krankenpflege.

Qualitätsprüfungen gibt es künftig auch für ambulante Betreuungsdienste. Foto: aharan/AdobeStock
Seit Mai 2019 können ambulante Betreuungsdienste im Rahmen der Pflegeversicherung anerkannt werden. Für sie gelten jedoch ähnliche Anforderungen wie für Pflegedienste – unter anderem werden sie künftig auch vom Medizinischen Dienst geprüft. Dazu wurden nun die Qualitätsrichtlinien ambulant angepasst.
Eine weitere Anpassung war aufgrund der neuen Rahmenempfehlungen zur häuslichen Krankenpflege (HKP) notwendig, unter anderem in Bezug auf bestimmte Qualitätsanforderungen.
Wie ist der aktuelle Stand rund um die neuen Betreuungsdienste? Lesen Sie hierzu einen umfassenden Beitrag in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege .
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