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Bremen unterstützt Tagespflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag
Das kleinste deutsche Bundesland Bremen fördert alle
Tagespflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag
nach dem SGB XI abgeschlossen haben.

Nach Angaben des zuständigen Ressorts für Soziales,
Jugend, Frauen, Integration und Sport werden sogenannte
Investitionsfolgekosten wie Abschreibungen,
Instandhaltungskosten, Mieten und Zinsen der
Tagespflegeeinrichtungen. Die Höhe der Fördermittel
bemesse sich nach der Anzahl der Pflegebedürftigen und
einer Förderquote von 100 Prozent der
Investitionsfolgekosten, so ein Sprecher der Senatorin
Anja Stahmann (Grüne).
Die Anträge können laut Senat über den
Einrichtungsträger bei der Senatorin für Soziales,
Jugend, Frauen gestellt werden. Weitere Informationen
sind im Bremischen Ausführungsgesetz (BremAGPflegeVG)
und der Durchführungsverordnung zum Gesetz zu
entnehmen.
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