Recht
Bundesversicherungsamt untersagt Stoma-Ausschreibung
Das Bundesversicherungsamtes hat der DAK-Gesundheit die
Ausschreibung einer Stoma-Versorgung verboten. Die DAK
hat Klage dagegen angekündigt.

"Das Verbot ist eine klare Entscheidung für das Wohl
der Patienten und eine kräftige Ohrfeige für die DAK",
sagte Ben Bake von der Initiative "Faktor Lebensqualität", die
beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
angesiedelt ist. Umso bedauerlicher sei die Ankündigung
der Krankenkasse, gegen den Bescheid zu klagen. "Für
die Betroffenen bedeutet das eine weitere Zeit der
Unsicherheit", so Bake. "Sie müssen nun weiter bangen,
ob sie auch in Zukunft die geeignete Versorgung
erhalten. Die DAK sollte auf die Klage verzichten."
Das Bundesversicherungsamt hatte als Aufsichtsbehörde
der DAK-Gesundheit die Stoma-Ausschreibung untersagt,
weil es diese für nicht rechtmäßig hielt und sie im
Widerspruch zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
(HHVG) steht.
Mehrere Betroffenen-Verbände weisen seit langem darauf
hin, dass Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung den
Absichten des Gesetzgebers bei der Neufassung HHVG
widersprechen. Das HHVG untersagt Ausschreibungen, wenn
Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder
die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil
verbunden ist.
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