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Das Einstufungsgutachten nutzen
Das Einstufungsgutachten ist eine wichtige Informationsquelle, auf die in jedem Vertragsgespräch, aber auch in Beratungsgesprächen nach § 37.3 zurückgegriffen werden sollte. Bei allen neuen Kundinnen und Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Beratungseinsätze nach § 37.3 oder Kombi- bzw. Sachleistungskund:innen handelt, sollte das Einstufungsgutachten eingesehen und am besten kopiert werden.
Wir beleuchten das Thema für Sie kompakt in drei Beiträgen.
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Teil 1: Das Einstufungsgutachten nutzen
Welche Leistungen sind bei den Vertragsgesprächen nötig und was kosten diese? Das Einstufungsgutachten bietet dazu vielfältige Hinweise, insbesondere zur notwendigen Behandlungspflege in Kapitel 5.
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Teil 2: Das Einstufungsgutachten nutzen
Bei den Vertragsgesprächen steht praktisch immer die Frage im Raum, welche Leistungen nötig sind und was diese kosten bzw.
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Teil 3: Das Einstufungsgutachten nutzen
Bei den Vertragsgesprächen steht praktisch immer die Frage im Raum, welche Leistungen nötig sind und was diese kosten bzw.