Management
Gründung einer Tagespflege wird deutlich einfacher
Mit dem 1. Oktober 2018 werden in Bayern deutlich mehr
Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen
entstehen. Der Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern
und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt
Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft
Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und
sorgt vor allem für ein vereinfachtes
Zulassungsverfahren.

“Mit dem landesweiten Regelwerk bekommen wir endlich
Rechtssicherheit für eine zuvor völlig heterogene
Landschaft”, so Kasri. “Mit den neuen Regelungen im
Rahmenvertrag gewinnt die Tagespflege, die tagsüber die
Versorgung der Pflegebedürftigen übernimmt und damit
oft die Familien entlastet, weiter an Attraktivität”,
lobt Kai A. Kasri, der bayerische Landesvorsitzende,
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
“Einerseits werden bestehende Angebote gestärkt,
andererseits gibt es aber auch Anreize für
Neugründungen.”
Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich
einfacher, erklärt der Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz.
“Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen
Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung
und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch
die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr
Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr
sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen
persönlichen Planänderungen den Platz.”
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