Analyse
Hilfe zur Pflege: Ausgaben klettern auf 6 Milliarden Euro
Die Sozialhilfeausgaben in Deutschland sind 2025 auf 21,5 Milliarden Euro netto gestiegen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Hilfe zur Pflege mit einem Plus von 13,3 Prozent. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben wächst das dritte Jahr in Folge, während die Grundsicherung im Alter nach dem Regelsatz-Stopp nur noch schwach zulegt.
Die Sozialhilfeträger in Deutschland haben im vergangenen Jahr netto 21,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgewendet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Gegenüber 2024 bedeutet das ein Ausgabenplus von 6,1 Prozent. Wie sich dieser Zuwachs auf die einzelnen Leistungsbereiche verteilt, fällt allerdings sehr unterschiedlich aus.
Pflege: kräftigster Zuwachs aller Leistungsarten
Am deutlichsten stiegen die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege. Sie legten laut Destatis um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro zu – mehr als das Doppelte der Wachstumsrate aller Sozialhilfeausgaben zusammen.
Damit verschiebt sich die Struktur der Sozialhilfe weiter zugunsten der Pflege. Auf die Hilfe zur Pflege entfielen 2025 bereits 27,8 Prozent der gesamten Sozialhilfeausgaben. Es ist das dritte Jahr in Folge, in dem dieser Anteil steigt: 2022 hatte er noch bei 23,6 Prozent gelegen.
Grundsicherung: größter Block, kleinstes Plus seit 2016
Der mit Abstand größte Ausgabenposten bleibt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auf sie entfielen 54,9 Prozent der Sozialhilfeausgaben, in absoluten Zahlen 11,8 Milliarden Euro. Diese Angabe stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Finanziert werden die Leistungen vollständig aus Erstattungsmitteln, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt.
Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr fiel mit 2,9 Prozent gering aus. Niedriger war der Zuwachs zuletzt 2016, damals betrug er 2,5 Prozent gegenüber 2015. Auch der Anteil an den Gesamtausgaben sinkt bereits das dritte Jahr in Folge – 2022 waren es noch 59 Prozent.
Als Erklärung verweist Destatis auf die Regelbedarfe: Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt unverändert. Das ist ein Novum, seit das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz am 1. Januar 2011 in Kraft trat. In den beiden Jahren zuvor war das Bild ein anderes gewesen: 2023 und 2024 waren die Regelsätze im Rahmen der jährlichen Fortschreibung jeweils deutlich angehoben worden, was die Ausgaben für die Grundsicherung stark nach oben getrieben hatte.
Lebensunterhalt und sonstige Hilfen
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wandten die Träger 1,7 Milliarden Euro auf, 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben sank – ebenfalls zum dritten Mal in Folge – auf 8 Prozent. 2022 hatte der Wert noch 8,5 Prozent betragen.
Auf die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen entfielen zusammen 2 Milliarden Euro. Das sind 6,7 Prozent mehr als 2024.
Was die Statistik ausklammert
Destatis weist darauf hin, dass sich die Zahlen ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB XII beziehen. Nicht enthalten sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – also das Bürgergeld – sowie die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Letztere wurden zum 1. Januar 2020 aus dem sechsten Kapitel des SGB XII in das SGB IX überführt und zählen seither statistisch nicht mehr zur Sozialhilfe. (ck)
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