Management

HKP-Widerspruch: Ohne Risiko gegen Ablehnungen vorgehen

Krankenkassen lehnen immer wieder ärztlich verordnete
Leistungen der häuslichen Krankenpflege ab. Ein hoher
Anteil der Ablehnungen ist rechtswidrig. Mit einem für
Pflegedienste kostenfreien Service bieten Rechtsanwalt
Ronald Richter, die VM-Optimal GmbH und die
Fachzeitschrift Häusliche Pflege eine Problemlösung an.

- Prof. Ronald Richter begleitet Pflegefdienste im Widerspruchsverfahren rechtssicher und für die Dienste ohne finanzielles Risiko.Foto: RICHTERECHTSANWAELTE

hkp-widerspruch.de ist ein Online-Portal,
das die Ablehnung der ärztlich verordneten Leistungen
häuslicher Krankenpflege prüft und Widerspruch bei
Krankenkassen einlegt. Die Zielgruppe sind ambulante
Pflegedienste und ihre Patienten sowie deren
Angehörige. Hinter hkp-widerspruch.de stehen die
Kanzlei RICHTERRECHTSANWÄLTE und die VM-Optimal GmbH,
unterstützt von Häusliche Pflege.
Das Problem: Die Krankenkassen lehnen immer wieder
ärztlich verordnete Leistungen der häuslichen
Krankenpflege ab oder genehmigen diese nur teilweise
oder befristet. Ein hoher Anteil der Ablehnungen ist
rechtswidrig. Viele Pflegedienste und Patienten scheuen
einen Widerspruch, weil dies oft mit erheblichem
Aufwand verbunden ist.
Die Lösung: Prof. Ronald Richter und sein Team der
Kanzlei RICHTERRECHTSANWÄLTE hat gemeinsam mit
VM-Optimal einen neuen Service für ambulante
Pflegedienste und ihre Kunden im gesamten Bundesgebiet
entwickelt. Seit Juli 2017 ist das Angebot online. Das
Online-Portal hkp-widerspruch.de ermöglicht eine
schnelle und einfache Prüfung der Ablehnung ärztlich
verordneter Leistungen häuslicher Krankenpflege sowie
die Einlegung eines Widerspruchs. Ist der Widerspruch
erfolgreich, übernimmt die Krankenkasse des
Versicherten die gesetzlich geregelten Kosten der
anwaltlichen Tätigkeit. Für Pflegedienste und
Versicherte entstehen keine Kosten, auch wenn dem
Widerspruch der Erfolg versagt bleibt.
Der Ablauf: Der Pflegedienst bzw. der Versicherte gibt
im Online-Portal von www.hkp-widerspruch.de Angaben zur
Verordnung häuslicher Krankenpflege und zum
Ablehnungsschreiben der Krankenkasse ein. Dies dauert
nur wenige Minuten. Innerhalb eines Werktages erhält
der Pflegedienst bzw. der Versicherte eine Rückmeldung
zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Lohnt sich
ein Widerspruch, erhält
hkp-widerspruch.de im nächsten Schritt eine Vollmacht
des Versicherten. Anschließend legt die Kanzlei
RICHTERRECHTSANWÄLTE Widerspruch im Auftrag des
Versicherten ein. Der Pflegedienst/Versicherte wird bis
zum Abschluss des Widerspruchs über jeden
Prozessschritt informiert und hat somit stets die volle
Transparenz.
Die Vorteile für Pflegedienste und Versicherte:

  • Pflegedienste und ihre Kunden erhalten kompetente,
    anwaltliche Unterstützung.
  • Der Widerspruch eines Anwalts hat in der Regel mehr
    Gewicht als ein Schreiben eines einzelnen
    Pflegedienstes.
  • Im Erfolgsfall erhält der Patient die ärztlich
    verordneten Leistungen.
  • Der Pflegedienst kann die in der Zwischenzeit
    erbrachten Leistungen abrechnen.
  • Der Aufwand für die Pflegedienste und ihre Kunden ist
    minimal.
  • Der wichtige “Zugang zum Recht” wird für einen
    Personenkreis gesichert, der vielfach keine anwaltliche
    Unterstützung hat.
  • Der Service ist kostenfrei.

Kontakt:
RICHTERRECHTSANWÄLTE
Mönckebergstraße 17
20095 Hamburg
Fax: 0800/2997 444
info@hkp-widerspruch.de