Exklusiv
Klarheit für die Betroffenen
Seit dem 1. April 2025 gilt die entfristete Fassung der Kostenabgrenzungsrichtlinie – ohne inhaltliche Neuerungen, aber mit wichtigen Klarstellungen. Erstmals wird eindeutig geregelt, dass Pflegegeldempfänger nicht unter die Richtlinie fallen. Zudem wird betont: Es geht um die Abrechnung zwischen Kassen – nicht um Leistungskürzungen. Die praktische Anwendung soll dadurch klarer werden. Doch Verbände fordern weitergehende Reformen, um soziale Härten und Bürokratie abzubauen.
von Franziska Dunker Am 1. April 2025 ist die überarbeitete Fassung der Kostenabgrenzungsrichtlinie in Kraft getreten. Nachdem die Version vom 25. November 2023 nur befristet bis März 2025 gültig war, wurde die Richtlinie nun – nach Genehmigung durch das Bundesministerium...
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