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Land Schleswig-Holstein hilft bei betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung gewährt für
den Aufbau und Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen
Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen
Investitionsaufwendungen für Anspruchsberechtigte nach
§ 41 SGB XI.

- Auch in Schleswig-Holstein können Tagespflegeeinrichtungen Förderungen beantragen. Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert

Die Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 90 Prozent
der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen
gewährt, höchstens 10,23 Euro täglich. Die
Antragstellung erfolgt durch Träger von Einrichtungen
bei den jeweils zuständigen Landkreisen oder
kreisfreien Städten, teilte das zuständige
Sozialministerium in der Landeshauptstadt Kiel mit.

Weitere Informationen gibt es im Landespflegegesetz und
Landespflegegesetzverordnung des
Landes-Schleswig-Holstein.