Summary
Nachweisrichtlinien: Was gilt es zu beachten?
Mit einem zeitlichen Verzug von acht Monaten sind die Nachweisrichtlinien nach § 84 Abs. 7 Satz 3 SGB XI des GKV-Spitzenverbandes als letzter Baustein der Tariftreueregelungen in Kraft getreten. Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter gibt Hinweise dazu.

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