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PNOG-Reform: Verbände warnen vor Kahlschlag in häuslicher Pflege
VDAB und BdSAD fordern umfassende Nachbesserungen am Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 5. Juni 2026. In einem gemeinsamen Forderungspapier warnen die Verbände vor einem Abbau bewährter ambulanter Strukturen und drohenden Versorgungslücken vor Ort. Sie verlangen den Erhalt flexibler Leistungsansprüche, den Präventionsanspruch bei Pflegegrad 1 und eine auskömmliche Refinanzierung professioneller Anbieter.
Nach Angaben des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) bewertet das gemeinsame Positionspapier das PNOG als „tiefen Eingriff in die Versorgungslandschaft“. Zwar verfolge das Gesetz das Ziel, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und Leistungen zu bündeln, doch die konkrete Ausgestaltung gefährde bewährte Strukturen insbesondere in der häuslichen Versorgung.
Nach Berechnungen der Verbände würde der monatliche Leistungsanspruch bei Pflegegrad 2 für nach § 45a SGB XI zugelassene Angebote von derzeit 744,32 Euro auf 175 Euro sinken. Damit entfielen rund 77 Prozent des bisher nutzbaren Budgets, bei höheren Pflegegraden falle der Wegfall noch deutlicher aus. Für Pflegegrad 1 würden Entlastungsleistungen laut Übersicht komplett wegfallen.
Kritik am Sozialraumbudget und Überbrückungsmodell
Ein einheitliches Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich könne weder die Kosten professioneller Angebote noch die Unterschiede zwischen fachlicher Alltagsunterstützung und ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe abbilden, kritisieren die Verbände. Das geplante Überbrückungsbudget sei zudem zu eng und zu starr, insbesondere weil die stundenweise Verhinderungspflege für Arztbesuche, Einkäufe und Haushaltshilfen nicht mehr verlässlich finanziert werden könne.
Kritisch bewertet der VDAB auch die geplante Streckung der Leistungszuschläge in der stationären Pflege von bisher 12, 24 und 36 Monaten auf künftig 18, 36 und 54 Monate. Steigende Eigenanteile trieben insbesondere einkommensschwache Pflegebedürftige in die Hilfe zur Pflege, die Maßnahme verlagere die Last lediglich von der Pflegeversicherung auf Pflegebedürftige und Kommunen. Thomas Knieling vom VDAB erklärt: „Wer Leistungen kürzt oder professionellen Anbietern die Refinanzierungsgrundlage entzieht, spart nicht nachhaltig, sondern verlagert Kosten und Probleme in die Familien, Kommunen und stationäre Versorgung.“
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