Durch das zweite Corona-Steuersenkungsgesetz wurden zum 1. Juli die Umsatzsteuer-Sätze gesenkt. In der Konsequenz sollten Pflegedienste unbedingt die Eingangsrechnungen auf Korrektheit überprüfen.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 29. Juli, einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und weitere steuerliche Erleichterungen für pflegende Angehörige beschlossen.