Recht
Wann gilt welcher Steuersatz
Durch das zweite Corona-Steuersenkungsgesetz wurden zum 1. Juli die Umsatzsteuer-Sätze gesenkt. In der Konsequenz sollten Pflegedienste unbedingt die Eingangsrechnungen auf Korrektheit überprüfen.

Befristet auf das zweite Halbjahr 2020 wurde der allgemeine Steuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Für die Pflegeeinrichtungen hat die Senkung der Umsatzsteuersätze in der Regel nur eine Relevanz für empfangene Leistungen. Wie wirkt sich dies auf die verschiedenen Bereiche der Buchhaltung aus?
Erfahren Sie alles Wichtige hierzu in der aktuellen Management-Rubrik in der Zeitschrift Häusliche Pflege von der Autorin Monika Bohmann-Laing.
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