Personal

Tarifvertrag unterzeichnet: Mehr Urlaub für Gewerkschaftsmitglieder

Der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD) ist unterzeichnet. Ab 2027 steigt der Jahresurlaub für alle Beschäftigten auf 31 Tage, langjährig Beschäftigte erhalten einen weiteren Tag. ver.di-Mitglieder bekommen künftig zwei statt einem Tag Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Betätigung. Im Gegenzug forderten die Arbeitgeber eine Neufassung der Treueleistung.

Hamburg Fahne
Foto: AdobeStoc/marcel-koehler.com

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber (VKDN), der Arbeitgeberverband der Nordkirche, haben den neuen Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie unterzeichnet. Die inhaltliche Einigung selbst datiert bereits auf den Sommer: Im Juni haben sich die Parteien mit den Arbeitgebern im VKDN auf das Ergebnis geeinigt. Mit der nun erfolgten Unterzeichnung durch den Arbeitgeberverband tritt der Abschluss formell in Kraft, nachdem die ver.di-Tarifkommission bereits zugestimmt hatte. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027.

Der tarifliche Jahresurlaub steigt für alle Beschäftigten von 30 auf 31 Tage. Der bisherige Anspruch von 30 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche war im KTD geregelt. Hinzu kommt eine Regelung für langjährig Beschäftigte: Der § 23 wird dahingehend geändert, dass nach 25 Beschäftigungsjahren bei demselben Arbeitgeber dauerhaft ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird.

Für Mitglieder von ver.di verdoppelt sich die Arbeitsbefreiung für freie gewerkschaftliche Betätigung von bislang einem auf zwei Tage pro Jahr. Der erste dieser Tage geht auf eine Schlichtung aus dem Jahr 2022 zurück. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es einen zusätzlichen Tag Arbeitsbefreiung für freie gewerkschaftliche Betätigung (§16 Abs. 4 UA 3); ausreichend ist die Vorlage einer aktuellen, maximal drei Monate alten Mitgliedsbescheinigung, sodass es dann zwei zusätzliche freie Tage für ver.di-Mitglieder pro Jahr gibt.

Die Einigung ist das Ergebnis zweier Verhandlungsstränge. Verhandelt wurden die von ver.di geforderte Ausweitung der ver.di-Tage (§16 Abs. 4 UA 3) und des Jahresurlaubes (§19) sowie die von den Arbeitgebern geforderte Neufassung des § 23 (Treueleistung). Der zusätzliche Urlaubstag nach 25 Beschäftigungsjahren steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der von der Arbeitgeberseite eingebrachten Neuregelung der Treueleistung.

Verhandlungsführer Arnold Rekittke, ver.di-Gewerkschaftssekretär, bezeichnet das Ergebnis laut Pressemitteilung als bundesweit einmalig. Die Ausweitung der freien Tage sei ein Signal zur Anerkennung gewerkschaftlichen Engagements und stärke jene Beschäftigten, die sich kollektiv für bessere Arbeitsbedingungen einsetzten. Rekittke verweist zudem auf den politischen Kontext: Angesichts von Angriffen auf Sozialstaat sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz sei die Entlastung der Beschäftigten und die Stärkung der Sozialpartnerschaft ein positives Zeichen.

Der KTD gilt für zahlreiche diakonische Träger. Unter den KTD fallen in Hamburg beispielsweise die Beschäftigten der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, der Elbdiakonie, des Hospitals zum Heiligen Geist, der Diakoniestiftung Alt-Hamburg und der Marthastiftung. (ck)

Anzeige: