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Thomas Sießegger: „Schafft den Entlastungsbetrag ab!“
Der Entlastungsbetrag sei nicht mehr notwendig und
führe zu Inanspruchnahmen, die so eigentlich nicht
vorgesehen waren, schreibt Pflegeexperte Thomas
Sießegger im Blogbeitrag. Der Betrag würde meist
für hauswirtschaftliche Leistungen genutzt, die
eigentlich über Sachleistungen nach § 36 SGB XI
abgefragt werden könnten.

Sein Lösungsvorschlag: Die Leistungen, die über den
Entlastungsbetrag abgerufen werden können, eins zu eins
bei den Sachleistungen nach § 36 SGB XI unterbringen.
Somit erhöhten sich die monetären Leistungen der
einzelnen Pflegegrade und Pflege- und Betreuungsdienste
könnten Leistungen deutlich einfacher planen und für
den Kunden verständlich anbieten. Mehr dazu im
Häusliche-Pflege-Blog.
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