HP Kompakt
Urteil: Isolierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht möglich
Eine isolierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Pflegegrad ist rechtlich nicht möglich. Pflegebedürftigkeit ist lediglich eine Tatbestandsvoraussetzung bzw. ein nicht selbstständig feststellbares Element der in den §§ 36 ff SGB XI vorgesehenen Leistungen, über deren Vorliegen allein die Pflegekasse zu befinden hat.

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