Recht
Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
Pflegedienste sollten sich genau informieren, bevor sie in und um die Räumlichkeiten des Unternehmens Kameras installieren. Auch, wenn diese nur zur Abschreckung und Vorbeugung gegen Diebstahl angebracht werden, kann eine unzulässige Überwachung der Mitarbeiter vorliegen.

Ein hessischer Pflegedienst musste eine installierte Kamera wieder entfernen, da eine Mitarbeiterin wegen möglicher Überwachung Beschwerde eingereicht hatte. Obwohl der Pflegedienstinhaber die Kamera lediglich angebracht hatte, um einem möglichen Diebstahl vorzubeugen, wurde diese von der Aufsichtsbehörde als unzulässig eingestuft. Auch seien die Mitarbeiter vor der Installation der Kamera nicht ausreichend informiert und um ihr Einverständnis gebeten worden.
Was alles zu beachten ist, wenn man die Installation einer Überwachungskamera ins Auge fasst, lesen Sie in einem Beitrag von Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei STEINRUECKE.SAUSEN in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege.
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