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Zeitplan 2022: Wichtige Termine bestimmen das neue Jahr

Der Gesetzgeber hat mit den letzten Gesetzesreformen viel Arbeit und wichtige Termine definiert. Sie bestimmen das Jahr 2022. Eine kurze Übersicht.

Bild: Wellnhofer Designs - stock.adobe.com. Insbesondere das Thema „digitaler Leistungsnachweis“ bedarf eines Vorlaufs, nur mit digitaler Erfassung (in der Regel per Smartphone) ist das praktisch umzusetzen.

Gerade bei den beiden Themen „Tarifvergütung“ und „Digitalisierung“ wird die neue Regierung die geplanten Maßnahmen der letzten Regierung erst einmal umsetzen. Daraus ergeben sich bekannte und weniger bekannte feste Termine. Andreas Heiber, Inhaber von System & Praxis in Bielefeld, gibt in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege einen Überblick.

28.02.2022
Bis zu diesem Datum müssen alle Pflegeeinrichtungen festlegen, nach welchem abgeschlossenen Tarifvertrag oder in Anlehnung an welche Höhe eines zulässigen Tarifvertrages sollen die Mitarbeitenden der Pflege und Betreuung ab 01.09.2022 bezahlt werden.

Mitte März 2022
So wie beschlossen wurde, wird die Impfpflicht für Pflegekräfte Mitte März kommen. Unabhängig von allen inhaltlichen Fragen müssen sich die Pflegedienste laut Heiber darauf einstellen, dass einzelne Mitarbeiter gehen werden. Welche Auswirkung eine Impfpflicht tatsächlich haben wird, könne nur einrichtungsindividuell abgeschätzt werden und wird spätestens im Januar feststehen (dann müssen Impfungen erfolgen, damit bis Mitte März die zweite noch durchgeführt werden kann).

01.08.2022
Ab 2023 müssen die Leistungsnachweise digital an die Kranken- und Pflegekassen übersandt werden. Weil es dem Gesetzgeber primär um die Verhinderung von Abrechnungsbetrug geht, müssen für die Umsetzung auch eindeutige Beschäftigtenkennzeichen definiert werden. Dafür wird es ein bundesweites Beschäftigtenverzeichnis für alle in der Pflege tätigen Mitarbeitenden geben, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstellt und verwaltet wird (es soll bis 31.12.2021 erstellt sein). Die Pflegeeinrichtungen sind ab August 2022 verpflichtet, ihre Personaldaten einmalig und dann bei jeder Änderung unverzüglich hier zu melden.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.