Exklusiv
40 Euro Pflegepakete
Es gibt zahlreiche Neuerungen und Änderungen der Inhalte des Vertrages zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel, die ab dem 1. Juli 2024 greifen. Ein Überblick.
Von Maik Kaiser Laut § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro (brutto) pro Monat, die von der Pflegekasse voll erstattet werden. Dazu gehören unter anderem Handschuhe,...
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