Exklusiv
Die Ausnahme wird zur Regel erklärt
Warum darf jede:r ohne Zulassung Betreuung als Verhinderungspflege abrechnen aber die Pflegedienste dafür Personal mit 160 Stunden Fortbildung benötigen?
Von Andreas Heiber Pflegerische Betreuungsdienste nach § 71, Abs. 1a SGB XI müssen keine pflegefachliche Leitung haben, auch beispielsweise Sozialarbeiter:innen könnten diese Aufgabe übernehmen. Mutmaßlich deshalb hat der damals zuständige GKV-Spitzenverband in der übergangsweise erlassenen Richtlinie nach § 112 a definiert, dass die Mitarbeitenden, die...
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