Exklusiv
AKI-Anbieter Christoph Schneider: „Kleinere Leistungserbringer können an Grenzen stoßen“
Seit dem 01. Juli müssen Intensivpflegedienste neue Versorgungsverträge haben, um weiterhin Leistungen zu erbringen. Christoph Schneider, COO der opseo Holding B.V., berichtet über den Stand der Dinge.
Seit dem 01. Juli gelten die Regelungen der Bundesrahmenempfehlung nach §132l SGB V, nach der alle Leistungserbringer in der AKI neue Versorgungsverträge abschließen mussten. Allerdings: „Zum Stand 15. Juni 2024 waren lediglich 321 Verträge bundesweit abgeschlossen“, so Christoph Schneider, COO...
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