Personal

LBNR und BeVaP: Neue Hilfsmaterialien veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat weitere Kurzanleitungen zum Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) und der lebens­langen Beschäftigten­nummer (LBNR) veröffentlicht.

Grafik: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Neue Kurzanleitungen gibt es beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Umgang mit Pflegepersonen, die die Einrichtung verlassen
  • Re- und Deaktivieren einer Organisation
  • Schließung einer Einrichtung oder einer Organisation
  • Trägerwechsel
  • Umgang mit Pflegepersonen, welche mehr als eine Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) erhalten haben
  • Übergabe der Rolle der Zeichnungsberechtigten Person

Die Kurzanleitungen finden Sie in der Rubrik „Weitere Informationen“ auf der BeVaP-Informationsseite.

Auch das BeVaP-Benutzerhandbuch und die bereits veröffentlichen Kurzanleitungen stehen Ihnen dort weiterhin zur Verfügung.