Exklusiv
Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Schwangere
Ein positives Testergebnis allein reicht nicht: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Schwangere erst dann rechtlich relevante Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hat, wenn diese ärztlich bestätigt ist. In einem aktuellen Urteil stärkt das Gericht damit die Rechte werdender Mütter im Kündigungsschutz.
von Peter Sausen Kenntnis von einer Schwangerschaft im Sinne von § 5 Abs.1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz hat eine gekündigte Arbeitnehmerin erst, wenn sie durch eine ärztliche Untersuchung weiß, dass sie bei Ausspruch der Kündigung schwanger war. Auf die Kenntnis von...
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