Exklusiv
Was beim gemeinsamen Jahresbetrag ab 1. Juli zu beachten ist
Wer jetzt bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht aufpasst, verschenkt Geld! Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro gebündelt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Leistungen sofort nutzen. Neue Informationspflichten gibt es für Pflegeeinrichtungen.
von Ronald Richter Die bisherigen Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden ab 01.07.2025 in dem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben ab dem 01.07.2025 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 SGB XI...
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