Exklusiv
Längere Kündigungsfrist in der Probezeit: Risiko oder faire Chance?
Das LAG Hessen stellt klar: Arbeitgeber dürfen auch in der Probezeit längere Kündigungsfristen vereinbaren – solange sie dem Mitarbeiter eine echte Bewährungschance eröffnen. Für die Praxis bedeutet das mehr Spielraum bei Vertragsgestaltung und Personalführung. Ob das Bundesarbeitsgericht diese Linie bestätigt, bleibt spannend.
von Peter Sausen Eine Probezeit wird vereinbart, damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer testen und erproben können. Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses greift das Kündigungs-schutzgesetz (KSchG) noch nicht, weshalb der Arbeitgeber quasi frei kündigen kann. Zudem kann nach §...
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