Exklusiv
Achtung: Wenn Ordnungsmängel zur Straftat werden
Ein aktuelles Urteil sorgt für Unruhe in der Branche: Ein Pflegedienstinhaber wurde zu fast sechs Jahren Haft verurteilt, obwohl seine Pflegeleistungen unbeanstandet waren. Sein Fehler: Er betrieb seinen Dienst jahrelang ohne verantwortliche Pflegefachkraft – und täuschte die Kassen. Der Fall zeigt drastisch, welche strafrechtlichen Risiken entstehen, wenn die formalen Voraussetzungen der Pflegeorganisation nicht eingehalten werden.
von Ronald Richter Seit einiger Zeit sorgt ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth (v. 13.12.2023 – 18 KLs 104 Js 10095/22) für Aufsehen. Der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 27.5.2025 – 6 StR 294/24) hat das Urteil jüngst bestätigt. Der Inhaber eines ambulanten...
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